Rechtsanwältin
 Maike Lange

Anwältin aus Leidenschaft. Wenn der Beruf die Berufung ist.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht gehört als Teil des Zivilrechts zu der Basis unserer privatrechtlichen Rechtsordnung. Es beschäftigt sich mit den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien, wobei es sich um zwei, drei, vier oder mehr Vertragsparteien handeln kann, die wiederum gewerblich oder privat handeln (b2b, b2c, c2c). Hierunter fallen z.B. das Zustandekommen und die Abwicklung von Verträgen, aber auch die Folgen einer Verletzung gesetzlicher oder vertraglich vereinbarter Vorschriften. Zu Unterscheiden gilt es unter anderem zwischen vorformulierten Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Anwendungsfällen (sog. AGB, AVB) und Individualvereinbarungen.

Gerne unterstütze ich Sie bei dem Entwurf, der Überarbeitung oder der Überprüfung von Verträgen. Ebenso unterstütze ich Sie, vertraglich vereinbarte Regelungen durchzusetzen und Ihre Rechte im Falle der Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten zu wahren.

Familien- und Erbrecht

Ich biete ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung in familienrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich Scheidung, Sorgerecht und Unterhaltsfragen. Hierbei lege ich Wert auf einen interessengerechten Ausgleich für alle Parteien. Insbesondere mit Blick auf Kinder gilt es hier eine schnelle und zielorientierte Lösung zu finden, die langwierige rechtsstreite vermeidet.  

Mit meinem erbrechtlichen Hintergrundwissen unterstütze ich meine Mandanten bei der Planung ihres Nachlasses und der Erstellung rechtsgültiger Testamente. Das Erbrecht umfasst eine Vielzahl durchweg komplexer Regelungen. Unklare und undurchdachte Formulieren stellen sowohl die Erben, wie auch die Gerichte und Rechtsanwälte regelmäßig vor Herausforderungen. Gerade im Bereich des Erbrechts spielt eine präzise Formulierung die dem wirklichen Willen des oder der Erblasser gerecht wird eine übergeordnete Rolle.

Als Ansprechpartner stehe ich Ihnen bei der Abwicklung des Nachlasses sowie bei der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche, wie dem Pflichtteil oder dem Erbanspruch, zur Seite.

Schmerzensgeld und Schadensersatz

Sowohl bei einer verletzung von Vertragspflichten aber insbesonder bei deliktischem Handeln (Körperverletzung, Unfälle usw.) kommen Schadensersatz und unter Umständen Schmerzensgeldansprüche in Betracht.

Ein Schaden im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB ist jede unfreiwillige Einbuße an Rechtsgütern aufgrund eines bestimmten Ereignisses. Differenzieren muss man hier zwischen Vermögensschäden, also materiellen Schäden, und immateriellen Schäden, also Verletzungen von Körper und Psyche. 

Bei einem Vermögensschaden gilt zunächst der Grundsatz der Naturalrestitution, § 249 Abs. 1 BGB, dennoch kann der Geschädigte sowohl bei Verletzung seiner Person oder Beschädigung einer Sache statt Naturalherstellung Ersatz in Geld verlangen (§ 249 Abs. 2, S. 1 BGB). Dasselbe gilt, wenn die Naturalherstellung unmöglich ist (§ 251 Abs. 1 BGB) oder unverhältnismäßige Aufwendungen erfordert (§ 251 Abs. 2 BGB). 

Für immaterielle Schäden kann nur dann eine Entschädigung in Geld gefordert werden, wenn das Gesetz dies explizit anordnet (insbesondere § 253 Abs. 2 BGB).

Gerne berate ich Sie, ob und in welcher Höhe Ihen Ansprüche auf Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeld zustehen und begleite Sie beid er Durchsetzung dieser Ansprüche.  

Über mich

Ihr Partner in Rechtsfragen

Als Rechtsanwältin bin ich spezialisiert auf das Zivilrecht. Ich beschäftige mich täglich mit den Fragen, die Menschen bewegen. Meine Tätigkeit erstreckt sich vom klassische Vertragsrecht (u.a. Werkvertragsrecht, Dienstvertragsrecht, Mietvertragsrecht) über das  Familien und Erbrecht, das Arbeitsrecht bis hin zum Inkasso. 

Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes unterstütze ich Mandanten bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte sowie bei der Anmeldung eigener Schutzrechte für internationale und nationale Marken. 

Zusammen mit den Kollegen der Rechtsanwaltskanzlei Rehaag · Fasold & Partner, die bereits seit mehr als 20 Jahren erfolgreich am Markt ist, setze ich mich engagiert für die Interessen meiner Mandanten ein und biete maßgeschneiderte Lösungen für eine Vielzahl rechtlicher Angelegenheiten.

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